Informationen über notwendige Versicherungen für den Betrieb von BürgerBussen durch einen BürgerBusverein


Definition des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:

 

"Als Bürgerbus gilt der mit Kleinbussen durchgeführte öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird."


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Der BürgerBusverein - Risiken und Versicherungen
Der Autor, Reinhard Diegner vom BürgerBusverein Edewecht, hat seine Erfahrungen mit Risiken und Versicherungen bei einem BürgerBusverein aufgeschrieben. Das soll kein Ersatz für eine eventuell notwendige weitergehende Beratung darstellen und auch nicht als Rechtsberatung gesehen werden. Weder der Autor selbst noch der BürgerBusverein Edewecht oder Pro BürgerBus Niedersachsen übernehmen eine Haftung.
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