Definition des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung:
"Als Bürgerbus gilt der mit Kleinbussen durchgeführte öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), soweit der Betrieb von einem zu diesem Zweck gegründeten
Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern organisiert wird."