LNVG
Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG, s. Link unter "Weitere Online-Informationen"), fördert die Anschaffung von BürgerBusfahrzeugen.
Bspw. können für ein Niederflurfahrzeug mit Dieselmotor und behindertengerechter Ausstattung von der LNVG max. 100.000€ abgerufen werden. Für CO2-freie Fahrzeuge erhöht sich dieser Betrag auf maximal 136.000€. Die Förderung steht ausschließlich für den Erwerb des Fahrzeugs zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie der LNVG finden Sie zum Herunterladen unter "Infos + Downloads".
Landkreise und Gemeinden
In aller Regel unterstützen auch die Landkreise und Gemeinden die Einrichtung und den Betrieb von BürgerBussen finanziell. Die Höhe und die Ausgestaltung sind dabei von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
ZVBN
Im Gebiet des Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN, s. Link unter "Weitere Online-Informationen") werden maximal 25.000€ bereitgestellt. Diese Summe ist frei zu verwenden, steht also nicht ausschließlich für die Beschaffung des Fahrzeugs zur Verfügung sondern kann auch für andere Kostenpositionen des BürgerBusses verwendet werden.
Die Förderrichtlinie des ZVBN finden Sie zum Herunterladen unter "Infos + Downloads".
Sponsoren
Auch Sponsoren tragen zur Finanzierung bei. Als Gegenleistung können diese bspw. auf den Fahrzeugseiten Werbung machen. Neben Banken, Zeitungen, Freizeiteinrichtungen usw. kommen viele weitere Möglichkeiten des Sponsoring in Betracht. Auch in den Fahrzeugen selbst kann mittels eines Monitors Werbung betrieben werden.
Eine Muster-Sponsorenmappe zum Herunterladen finden Sie unter "Info + Downloads".
Ansprechpartner für Fragen der Finanzierung ist:
- Wolfgang Kaib
Kontakt siehe unter "Ansprechpartner"